Unsere AGB
Was Sie wissen sollten, bevor es losgeht: Rechte, Pflichten & Bedingungen
Letztes Update: 26. März 2026
AGB
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Bezügern der Mandatsleistungen (nachfolgend "Kunde") und den Dienstleistern der Mandatsleistungen von Millennial C KLG (nachfolgend "MC"). Mit der Buchung einer Mandatsdienstleistung stimmen beide Vertragsparteien den vorliegenden, allgemeinen Mandats- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Bedingungen") zu.
1.2. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge (vgl. 2.1.), deren Gegenstand die Erteilung von Führungsarbeit, Rat und Auskünften durch MC ist.
2. MANDATSVERHÄLTNIS UND AUFTRAGSINHALT
2.1. Der Auftragsumfang sowie die Ziele werden entweder in der Offerte direkt oder in einem separaten Service-Vertrag festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt MC zusammen mit dem Kunden die jeweiligen Erwartungen an die Mandatsleistungen.
2.2. Das Mandatsverhältnis beginnt, (a) sobald der Kunde eine Offerte annimmt bzw. bestätigt oder (b) ohne Bestätigung, wenn die Mandatsleistungsleitungen stattfinden und der Kunde diese entgegennimmt oder (c) mit Unterzeichnung eines Vertrags zwecks Mandatierung.
2.3. Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den festgelegten Auftragsumfang bestimmt (z.B. Anzahl gebuchter Mandatstage, die Dauer einer zu erbringenden Führungsleistung).
2.4. Im Hinblick auf die zu leistende Mandatsleistungsarbeit untersteht MC stets der Sorgfaltspflicht. MC verpflichtet sich ausserdem, die ihnen übertragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne des Kunden zu erledigen.
2.5.Obwohl MC bestrebt ist, das gewünschte Resultat zu erreichen, kann MC weder den Erfolg in einer bestimmten Angelegenheit garantieren noch garantieren, dass MC ein bestimmtes Ergebnis erzielt.
2.6. Erweiterungen des Auftrags oder Änderungen des Auftragsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
3. VERGÜTUNG UND SPESEN
3.1. Die Vergütung von MC richtet sich bei den Leistungen nach den MC-Tagespauschalen «KMU» (CHF 2’000.-), «Grossunternehmen» (CHF 3’000.-) und «Konzern» (CHF 4’000.-).1)
3.2. Ein Vertrag betreffend eine befristete Verlängerung basiert auf denselben Pauschalen.
3.3. MC stellt die die im Rahmen der Auftragserfüllung angefallenen Spesen (insbesondere Anfahrten, Verpflegung etc.) nicht in Rechnung. Sie sind in den Pauschalen inkludiert. Sämtliche Preise sind exklusive MwSt. zu verstehen.
3.4. Ist MC aufgrund Verhinderung ihrer Mitarbeiter durch Krankheit, eines Unfalls oder aufgrund gesetzlicher Pflichten an ihrer Leistungserbringung verhindert, hat MC keinen Anspruch auf Zahlung der Vergütung.
3.5. MC verpflichtet sich, jede durch Krankheit oder Unfall verursachte Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Kunden mitzuteilen.
3.6. Muss ein Kunde einen Termin absagen, muss er dies MC mindestens fünf Werktage vor dem Termin mitteilen. Das Verschieben eines einzelnen Termins kann auch zwei Werktage vor dem Termin erfolgen. Falls keine Absage oder ein Verschieben innerhalb der angegebenen Zeit erfolgt, hat der Kunde die Verfügung gemäss Ziff. 3 zu bezahlen.
1) Die Definition richtet sich nach der vom Bundesamt für Statistik erstellten Typologisierung.
4. RECHNUNGSSTELLUNG
4.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt MC Rechnung für Leistungen bis zu 10 Arbeitstagen nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von zehn (10) Tagen.
4.2. Sofern nichts anderes vereinbart, stellt MC Rechnung für Leistungen von über 10 Arbeitstagen entweder wöchentlich, monatlich oder quartalsweise, zahlbar innerhalb von zehn (10) Tagen.
4.3. MC ist berechtigt, in jedem der Fälle unter 4.1. und 4.2. einen Kostenvorschuss von 20% zu verlangen, zahlbar innerhalb von fünf (5) Tagen nach Annahme der Offerte oder Unterzeichnung des Service-Vertrags. Ein allfälliger Kostenvorschuss wird im Service-Vertrag oder bereits in der Offerte geregelt.
4.4. Nach Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist und ausbleibender Zahlung mahnt MC einmal und setzt eine Nachfrist von fünf (5) Tagen.
4.5. Im Falle des Zahlungsverzugs ist neben dem Verzugszins von 5% per annum eine Mahn- und Umstandsgebühr von pauschal CHF 300. geschuldet. Sollte eine Zahlung auch nach der zweiten Mahnung und weiteren fünf (5) Tagen ausbleiben, behält sich MC weitere, rechtliche Schritte vor.
5. EINSATZORT
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Einsatzort auf der Website der MC beschrieben.
6. EINSATZDAUER
6.1. Der Start des Einsatzes richtet sich nach dem Service-Vertrag, resp. der Offerte.
6.2. Der Vertrag wird befristet abgeschlossen und endet nach Erbringen des zuletzt vereinbarten Mandatstags. Die Parteien können den Vertrag verlängern. Dabei gilt Ziff. 2.2.
6.3. Beide Parteienhaben das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Honorare und Kosten, wie hier beschrieben, sind vollumfänglich zu bezahlen.
7. ARBEITSZEITPUNKT
Hinsichtlich des Zeitpunkts der Auftragsbewältigung gilt überdies das Prinzip "first come, first served". Offerierte verbindliche Termine können nur eingehalten werden, sofern die Offerte innert deren Gültigkeitsdauer angenommen wird. Ein Widerruf der Offerte innert der Frist bleibt vorbehalten.
8. MITWIRKUNGSPFLICHT UND SELBSTVERANTWORTUNG DES KUNDEN
8.1. Der Kunde unterrichtet MC vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Mandatsleistung durch MC unerlässlich ist.
8.2.Der Kunde trägt für Entscheidungen und Handlungen, die er auf Basis der durch MC erteilten Empfehlungen trifft, die Verantwortung.
8.3. Im Hinblick auf die zu leistende Arbeit als (Ad-interim) Geschäftsleitungsmitglied (materielles Organ) oder strategischer Dienstleister (potenziell faktisches Organ) verpflichtet sich der Kunde im Zuge der vorbereitenden Gespräche (vor Setzen der Mandatsunterschrift) spezifisch auf die Offenlegung folgender Dokumente der beauftragenden Firma / Unternehmung:
i. Organisationsreglement, Statuten
ii. Bilanzen, Erfolgsrechnungen
iii. Andere für die Auftragserfüllung massgeblichen Unterlagen
8.4. Ohne anderslautende schriftliche Instruktion geht MC davon aus, dass alle Mitarbeiter, Verwaltungsräte und leitenden Angestellten des Kunden, die uns Anweisungen erteilen, dazu befugt sind, und dass MC auf mündliche Anweisungen hin tätig werden darf.
9. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1. Bei der Tätigkeit von MC handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird diesbezüglich ausgeschlossen.
9.2. Die Haftung von MC wird in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nur in den Fällen übernommen, in denen der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MC oder deren Mitarbeitern verursacht wurde. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In Fällen, in denen MC aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse) oder Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, wird die Haftung von MC ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
9.3. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche Ansprüche aus vorliegendem Vertragsverhältnis ausschliesslich gegenüber der Millennial C Kollektivgesellschaft (KLG), Eichenheimweg 1b, 5015 Erlinsbach, geltend gemacht werden. Er verzichtet hiermit ausdrücklich auf jegliche subsidiäre, persönliche oder solidarische Haftung der einzelnen Gesellschafter der KLG gemäss Art. 568 OR. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen für Verpflichtungen der Gesellschaft aus diesem Vertrag.
9.4. MC hat angemessene Vorkehrungen getroffen, um erfasste Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung und Zerstörung zu schützen. Das gilt auch für den Versand via E-Mail. MC weist darauf hin, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über E-Mail mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden sein kann. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt letzten Endes auf Risiko des Kunden. Ohne anderslautende schriftliche Instruktion durch den Kunden geht MC davon aus, dass MC mit dem Kunden via E-Mail kommunizieren darf.Insbesondere übernimmt MC keine Verantwortung für die Sicherheit der Daten oder die Sicherheitsstandards des Anbieters, wenn der Kunde MC bittet, allgemeine “Cloud”-Speicheranbieter (wie Dropbox.com, Google Docs usw.) für die Speicherung, die gemeinsame Bearbeitung oder den Austausch von Dokumenten oder Informationen zu nutzen.MC bedingt jede Haftung weg, insofern dies mit dem Gesetz möglich ist.
10. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
10.1. MC ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Informationen des Kunden, die MC im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Kunden erfolgen.
10.2. Ausnahme bilden jene stichwortartigen Informationen, die MC für die Pflege der eigenen Website benötigt («Referenzen») sowie jene versicherungsrelevanten Eckwerte, die MC für die unter 8.3 genannten Aufgaben mit dem eigenen Versicherer für die D&O teilen muss («Organhaftung»). MC ist berechtigt, Informationen mit ihrer Berufshaftpflicht- und / oder Rechtsschutzversicherung zu teilen.
10.3. Der Kunde ist gleichermassen verpflichtet, über alle Informationen seitens MC, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe von schriftlichen Dokumenten, Mails, Inhalten, Präsentationen und ähnlichen Unterlagen an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung von MC erfolgen.
11. DATENSCHUTZ
MC verwendet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten insbesondere für die Erbringung von Mandatsleistungen und für damit verbundene Zwecke, einschliesslich der Aktualisierung von Kundendaten, des Betriebsmanagements, der Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Pflichten und, für andere legitime Geschäftszwecke. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Personendaten finden sich unter www.millennialc.ch/datenschutz.
12. GERICHTSSTANDVERTRAG
Die Parteien vereinbaren, dass dieses Vertragsverhältnis und sämtliche damit verbundenen Ansprüche dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts unterstehen und als ausschliesslicher Gerichtsstand die ordentlichen Gerichte in Basel-Stadt gewählt werden.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. MC behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit abzuändern.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
13.3. Änderungen sind dem Kunden mitzuteilen. Sollte der Kunde mit den geänderten AGB nicht einverstanden sein, hat er das Recht, den Vertrag zu künden.
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